Patienteninformation und Bestätigung
Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient,
auf die von CompletDent angefertigten endgültigen prothetischen Arbeiten gewähren wir unter den nachstehenden Bedingungen eine freiwillige Garantie von 3 Jahren. Diese freiwillige Garantie gilt zusätzlich zu den gesetzlichen Rechten des Patienten und schränkt diese nicht ein.
Etwaige Herstellergarantien für Implantate oder andere Medizinprodukte sind hiervon getrennt und richten sich nach den Bedingungen des jeweiligen Herstellers.
1. Jährliche Kontrolluntersuchung
Für die Inanspruchnahme der freiwilligen Garantie ist mindestens einmal jährlich eine zahnärztliche Kontrolluntersuchung erforderlich. Sie dient der Prüfung der prothetischen Arbeit, der Zähne, der Implantate und des umgebenden Gewebes. Erfolgt die Kontrolle in einer anderen Praxis, bitten wir um geeignete Nachweise über Untersuchung und gegebenenfalls professionelle Mundhygiene.
2. Mundhygiene und Nachsorge
Eine konsequente häusliche Mundhygiene und die empfohlene professionelle Nachsorge sind wesentliche Voraussetzungen für die langfristige Funktion. Bitte beachten Sie die individuell erteilten Pflege- und Kontrollhinweise.
3. Medizinische Empfehlungen
Werden medizinisch notwendige Empfehlungen trotz dokumentierter Aufklärung nicht eingehalten und steht dies in nachvollziehbarem ursächlichem Zusammenhang mit einem konkreten Schaden, kann dies die Garantie für diesen Schaden beeinflussen.
4. Bestimmungsgemäßer Gebrauch und Verschleiß
Die Versorgung ist bestimmungsgemäß zu verwenden. Außergewöhnliche mechanische Belastungen, Unfälle, das Beißen auf harte Gegenstände oder eine nicht behandelte starke Fehlbelastung können Schäden verursachen. Normale gebrauchsbedingte Abnutzung sowie Wartungs- und Verschleißteile sind nicht automatisch als Herstellungs- oder Behandlungsfehler zu bewerten.
5. Individuelle medizinische Risikofaktoren
Rauchen, ein nicht ausreichend eingestellter Diabetes, bestimmte Knochenstoffwechselerkrankungen, entzündliche Erkrankungen, bestimmte Medikamente, Bruxismus oder andere individuelle Faktoren können Heilung, Implantatstabilität und Langzeitfunktion beeinflussen. Das Vorliegen eines Risikofaktors führt nicht automatisch zum Verlust der Garantie. Eine Einschränkung kommt für einen konkreten Schaden nur in Betracht, soweit nach fachzahnärztlicher Beurteilung ein nachvollziehbarer ursächlicher Zusammenhang besteht.
Material-, Herstellungs-, Planungs- oder Behandlungsfehler, die CompletDent zuzurechnen sind, werden allein durch das Vorliegen eines patientenbezogenen Risikofaktors nicht ausgeschlossen.
6. Fremdsysteme und Eingriffe durch Dritte
Die freiwillige Garantie bezieht sich auf von CompletDent angefertigte prothetische Arbeiten und die von CompletDent verwendeten beziehungsweise dokumentierten Komponenten. Leistungen an fremden Implantat- oder Prothetiksystemen sind nur umfasst, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Reparaturen, Veränderungen oder sonstige Eingriffe durch Dritte führen nicht automatisch zum vollständigen Verlust der Garantie. Die Garantie kann für Schäden eingeschränkt sein, die nach fachlicher Beurteilung in ursächlichem Zusammenhang mit dem Dritteingriff stehen. Medizinisch notwendige Notfallbehandlungen führen für sich allein nicht zum Garantieverlust.
7. Provisorien
Die freiwillige 3-Jahres-Garantie gilt für endgültige prothetische Arbeiten. Provisorische beziehungsweise temporäre Versorgungen sind für die vorgesehene Übergangsphase bestimmt und fallen nicht unter diese freiwillige Langzeitgarantie. Eine über die ärztlich vorgesehene Nutzungsdauer hinausgehende Verwendung kann zu erhöhtem Verschleiß und Funktionsproblemen führen.
8. Prüfung eines Garantiefalls
Jeder Garantiefall wird anhand der klinischen Situation, Behandlungsdokumentation, Nachsorge, Nutzung und möglicher medizinischer oder mechanischer Einflussfaktoren individuell geprüft. Bitte geben Sie CompletDent Gelegenheit zur fachlichen Untersuchung der beanstandeten Versorgung.
9. Ort und Umfang einer Garantieleistung
Soweit eine Garantieleistung erforderlich ist, erfolgt die Untersuchung und gegebenenfalls Reparatur oder Neuanfertigung grundsätzlich in der CompletDent Zahnklinik beziehungsweise nach gesonderter Vereinbarung. Reise-, Flug- und Unterkunftskosten sowie Behandlungskosten anderer Praxen sind nicht Bestandteil der freiwilligen Garantie, soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde oder zwingendes Recht etwas anderes bestimmt.
10. Bestätigung
Ich habe die vorstehenden Garantiebedingungen gelesen, verstanden und zur Kenntnis genommen. Ich hatte Gelegenheit, Fragen zu stellen, und werde die für meine Versorgung empfohlenen Kontroll-, Pflege- und Nachsorgemaßnahmen beachten.
Ort / Datum: Budapest, ______________________________