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CompletDent · Budapest

Was übernimmt Ihre Versicherung?

CompletDent ist Ihre Zahnarztpraxis in Budapest. Wir erstellen die Behandlungsunterlagen; über eine Erstattung entscheidet Ihre Versicherung.

01

Vorläufigen Heil- und Kostenplan erhalten

Aus vorhandenen Röntgenbildern oder einem deutschen Kostenplan kann CompletDent bereits vor Ihrer Reise einen vorläufigen Plan zur Vorlage bei Ihrer Versicherung erstellen. Ohne Unterlagen hilft das Team bei den nächsten Schritten.

02

Bei Ihrer Versicherung einreichen

Sie können den Plan selbst einreichen. Mit entsprechender Vollmacht unterstützt die Patientenkoordination auch bei der Übermittlung, bei Rückfragen, Ergänzungen und der Statusklärung. Lassen Sie die Kostenübernahme vor Behandlungsbeginn klären.

03

Ihren Eigenanteil planen

Nach der Untersuchung in Budapest wird der Plan überprüft und gegebenenfalls angepasst. Lassen Sie Änderungen bei Ihrer Versicherung klären. Berücksichtigen Sie neben der bestätigten Erstattung auch Reise, Unterkunft und mögliche Zusatzleistungen.

Gesetzlich, privat oder zusätzlich versichert?

Die Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Versicherung und Tarif. Lassen Sie sich die konkrete Kostenübernahme von Ihrer Versicherung bestätigen. Eine allgemeine Prozentangabe ersetzt diese Auskunft nicht.

Wie wird der gesetzliche Zuschuss bestimmt?

Der GKV-Festzuschuss richtet sich nach dem zahnärztlichen Befund und dem Heil- und Kostenplan. Den genauen Eurobetrag legt Ihre Krankenkasse mit ihrer Genehmigung fest. Er entspricht keinem pauschalen Prozentsatz Ihrer Klinikrechnung.

Unterstützung ohne zusätzliche Verwaltungsgebühr

Die Patientenkoordination hilft bei den deutschen Behandlungsunterlagen, Ergänzungswünschen und fachlichen Rückfragen Ihrer Versicherung, bei Bedarf gemeinsam mit dem behandelnden Arzt. Auch geänderte Pläne können vorbereitet und weitergeleitet werden. Bei einer Ablehnung können administrative oder fachliche Gründe geklärt werden; rechtliche Widerspruchs- oder Rechtsmittelverfahren gehören nicht zur Leistung.

Zahlung und Erstattung sind getrennte Schritte

Sie bezahlen CompletDent gemäß dem vereinbarten Behandlungsplan und der 50/50-Zahlungsregel je Phase. Die Versicherung erstattet den bewilligten Betrag anschließend an Sie, nicht direkt an CompletDent. Eine mögliche Erstattung ist kein Rabatt der Klinik und verringert die fälligen Zahlungen nicht automatisch.

Unterlagen nach der Behandlung

CompletDent stellt Rechnungen je Behandlungsphase aus. Wenn Ihre Versicherung eine separate Material- und Laborkostenaufstellung verlangt, kann diese auf Anfrage erstellt werden. Welche weiteren Nachweise benötigt werden, klären Sie mit Ihrer Versicherung.

Kosten und Zahlung verstehen

Wir sind für Sie da

Lassen Sie uns Ihre Fragen besprechen.

Sprechen Sie mit unserem deutschsprachigen Team über Ihre Wünsche und Fragen.