für privat zu vergütende zahnmedizinische Leistungen der CompletDent Zahnklinik
1. Anbieter und Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäfts- und Patientenbedingungen gelten für privat zu vergütende zahnmedizinische, oralchirurgische und prothetische Leistungen, die von der White Complet Dent Plus Kft. im Rahmen der CompletDent Zahnklinik angeboten oder erbracht werden.
White Complet Dent Plus Kft. Sitz: 3066 Kutasó, Toldi utca 4., Ungarn Behandlungsstandort: 1139 Budapest, Gömb utca 44., Ungarn Handelsregisternummer: 12-09-012585 Steuernummer: 24883304-2-12 USt-IdNr.: HU24883304 E-Mail: info@completdent.de
Diese Bedingungen gelten gemeinsam mit dem individuellen Behandlungs- und Kostenplan, den jeweils erforderlichen medizinischen Aufklärungs- und Einwilligungsunterlagen sowie gegebenenfalls gesonderten schriftlichen Vereinbarungen. Individuelle schriftliche Vereinbarungen haben bei Widersprüchen Vorrang.
2. Vertragspartner und beteiligte Behandler
Vertragspartner für die von White Complet Dent Plus Kft. im eigenen Namen angebotenen Leistungen ist White Complet Dent Plus Kft. Werden einzelne medizinische Leistungen durch rechtlich selbständige, zur Berufsausübung berechtigte Leistungserbringer im eigenen Namen erbracht, wird der Patient hierüber entsprechend informiert. Zwingende gesetzliche Verantwortlichkeiten bleiben unberührt.
3. Zustandekommen des Behandlungsvertrages
Informationen auf der Website, Preisbeispiele, Online-Kalkulationen und allgemeine Beratungstexte sind unverbindliche Orientierung und stellen noch keinen individuellen Behandlungsvertrag dar. Maßgeblich ist der vom Patienten bestätigte individuelle Behandlungs- und Kostenplan beziehungsweise eine entsprechende schriftliche Vereinbarung. Vor Eingriffen erfolgen die medizinisch erforderliche Aufklärung und Einwilligung gesondert.
4. Mitwirkung des Patienten
Der Patient ist verpflichtet, alle für eine sichere Behandlung relevanten Angaben vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen, insbesondere Erkrankungen, frühere Behandlungen, Medikamente, Allergien, Blutgerinnungsstörungen, Implantate sowie sonstige medizinisch relevante Umstände. Änderungen während des laufenden Behandlungsprozesses sind unverzüglich mitzuteilen.
Unvollständige oder unzutreffende Angaben führen nicht automatisch zum Ausschluss von Ansprüchen. Soweit ein konkreter Schaden nachweislich hierdurch verursacht oder mitverursacht wurde, wird dies nach den anwendbaren gesetzlichen Regeln berücksichtigt.
5. Diagnostik und Änderung des Behandlungsplans
Ein vor der persönlichen Untersuchung auf Grundlage zugesandter Röntgenbilder, Kostenpläne, Fotos oder sonstiger Unterlagen erstellter Behandlungsplan ist vorläufig. Nach klinischer Untersuchung, OPG/CT, intraoraler Diagnostik oder während der Behandlung können medizinisch relevante Befunde sichtbar werden, die eine Anpassung erforderlich machen.
Wesentliche Änderungen des Behandlungsumfangs oder zusätzliche Kosten werden, soweit medizinisch und tatsächlich möglich, vor Durchführung mit dem Patienten abgestimmt und dokumentiert. Maßnahmen, die über den bestätigten Plan hinausgehen und zusätzliche Kosten verursachen, bedürfen grundsätzlich der vorherigen Zustimmung des Patienten. Dies gilt nicht, wenn in einer medizinisch dringlichen Situation eine sofortige Maßnahme erforderlich ist und eine vorherige Abstimmung objektiv nicht möglich oder medizinisch nicht vertretbar ist.
Knochenaufbau, Sinuslift, Zystenentfernung oder andere vorbereitende chirurgische Maßnahmen können eine zusätzliche Behandlungsphase und zusätzliche Heilungszeit erforderlich machen.
6. Preise und Gültigkeit individueller Angebote
Auf der Website oder in einem Online-Kalkulator dargestellte Preise sind, soweit nicht ausdrücklich anders bezeichnet, indikative Preisangaben. Verbindlich für den konkreten Behandlungsfall ist der individuell bestätigte Behandlungs- und Kostenplan. Seine Gültigkeitsdauer richtet sich nach dem darin angegebenen Zeitraum.
Ändert sich der Behandlungsumfang aus medizinischen Gründen oder auf ausdrücklichen Wunsch des Patienten, kann ein aktualisierter Plan erforderlich werden. Zusätzliche Leistungen werden – außer in medizinisch nicht aufschiebbaren Situationen – erst nach entsprechender Information und Zustimmung durchgeführt.
7. Zahlungsbedingungen
Soweit im individuellen Behandlungs- und Kostenplan nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde, erfolgt die Zahlung je Behandlungsphase in zwei Teilen: 50 % des für die jeweilige Phase vorgesehenen Betrages sind zu Beginn der Behandlungsphase fällig; die verbleibenden 50 % sind vor Übergabe beziehungsweise Eingliederung der für diese Phase vorgesehenen provisorischen oder endgültigen Versorgung zu bezahlen. Ist in einer ausschließlich chirurgischen Phase keine provisorische Versorgung vorgesehen, ist der Restbetrag bei Abschluss der Phase und vor der Abreise fällig.
Zahlungen können nach den aktuell von der Klinik angebotenen Zahlungsarten erfolgen. Banküberweisung wird insbesondere bei größeren Beträgen empfohlen. Bank- oder Kartenlimits sowie Umrechnungskosten des Zahlungsdienstleisters liegen außerhalb des Einflussbereichs von CompletDent.
Für eine intravenöse Sedierung oder andere gesondert zu reservierende externe medizinische Leistungen kann eine Vorauszahlung vereinbart werden.
8. Termine, Umbuchung und Stornierung
Vereinbarte Termine sind möglichst frühzeitig abzusagen oder umzubuchen. Für reguläre Behandlungstermine ist eine Absage grundsätzlich spätestens 72 Stunden vor dem Termin erforderlich. Für eine fest vereinbarte intravenöse Sedierung gilt grundsätzlich eine Frist von mindestens einer Woche.
Bei späterer Absage können tatsächlich entstandene, nicht mehr stornierbare oder individuell reservierte Kosten in Rechnung gestellt werden, soweit dies gesetzlich zulässig und dem Patienten im Zusammenhang mit der Buchung mitgeteilt wurde.
Eine notwendige Terminänderung durch CompletDent begründet nicht automatisch einen Anspruch auf Erstattung unabhängig gebuchter Reise- oder Unterkunftskosten, soweit keine zwingende gesetzliche Haftung besteht.
9. Behandlungsdauer und Reiseplanung
Genannte Behandlungstage, Heilungszeiten und Aufenthaltsdauern beruhen auf Erfahrungswerten und der zum Planungszeitpunkt bekannten medizinischen Situation. Biologische Heilung, notwendige Zusatzbehandlungen, Laborabläufe oder unerwartete Befunde können zu Abweichungen führen. Reisebuchungen sollten daher mit den individuell bestätigten Behandlungsterminen abgestimmt werden.
10. Intravenöse Sedierung
Soweit medizinisch geeignet, kann eine intravenöse Sedierung (Dämmerschlaf) angeboten werden. Sie ist von der lokalen Betäubung zu unterscheiden und wird in einem gesonderten anästhesiologischen Aufklärungs- und Einwilligungsprozess geregelt. Hierzu können insbesondere Nüchternheitsregeln, die Anwesenheit einer erwachsenen Begleitperson sowie ein Fahr- und Maschinenbedienungsverbot nach der Sedierung gehören.
11. Deutsche gesetzliche Krankenversicherung und Zahnersatz
CompletDent ist eine private ungarische Zahnklinik. Der Patient bleibt gegenüber CompletDent unabhängig von einer möglichen späteren Kostenerstattung durch eine Krankenkasse oder Versicherung zur Zahlung der vereinbarten Behandlungskosten verpflichtet.
Ein möglicher Festzuschuss der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung richtet sich nach dem zahnmedizinischen Befund und den Regeln der jeweiligen Krankenkasse, nicht nach einem pauschalen Prozentsatz des CompletDent-Behandlungspreises. Soweit für geplanten Zahnersatz im Ausland eine vorherige Prüfung oder Genehmigung erforderlich ist, muss der Patient die entsprechende Entscheidung vor Beginn der betreffenden Behandlung abwarten.
Online-Kalkulationen oder Schätzungen stellen keine Leistungszusage einer Krankenkasse oder Zusatzversicherung dar.
12. Administrative Unterstützung gegenüber Versicherern
Auf Wunsch kann CompletDent den Patienten bei der Vorbereitung und Übermittlung medizinischer und administrativer Unterlagen an eine Krankenkasse oder Zusatzversicherung unterstützen. Hierfür können eine gesonderte Vollmacht und – soweit erforderlich – eine gesonderte Einwilligung zur Übermittlung von Gesundheits- und Sozialdaten verwendet werden.
Die Unterstützung kann insbesondere das Einreichen von Unterlagen, Nachreichen fehlender Dokumente, Statusanfragen und die Beantwortung medizinisch-fachlicher Rückfragen umfassen. Sie umfasst keine Rechtsberatung sowie keine Vertretung in Widerspruchs-, Klage- oder sonstigen rechtlichen Streitverfahren. Eine Genehmigung oder bestimmte Erstattungshöhe wird nicht garantiert.
13. Zusatz- und Privatversicherungen
Ob und in welcher Höhe eine private Kranken- oder Zahnzusatzversicherung Kosten übernimmt, richtet sich ausschließlich nach dem jeweiligen Versicherungsvertrag, Tarif und der Entscheidung des Versicherers. Allgemeine Prozentangaben sind keine verbindliche Erstattungszusage.
14. Freiwillige Garantie auf prothetische Arbeiten
Für von CompletDent angefertigte endgültige prothetische Arbeiten gilt die gesonderte freiwillige Garantie von 3 Jahren nach Maßgabe der jeweils übergebenen Garantiebedingungen. Diese freiwillige Garantie gilt zusätzlich zu gesetzlichen Rechten und schränkt diese nicht ein.
Herstellergarantien für Implantate oder andere Medizinprodukte sind hiervon getrennt und richten sich ausschließlich nach den Bedingungen des jeweiligen Herstellers. Für die freiwillige prothetische Garantie ist mindestens eine zahnärztliche Kontrolluntersuchung pro Jahr erforderlich.
15. Medizinische Risikofaktoren und Garantie
Rauchen, ein nicht ausreichend eingestellter Diabetes, bestimmte Knochenstoffwechselerkrankungen, entzündliche Erkrankungen, bestimmte Medikamente, Bruxismus oder andere individuelle Faktoren können Heilung und Langzeitfunktion beeinflussen. Das Vorliegen eines solchen Faktors führt nicht automatisch zum Verlust der Garantie. Eine Einschränkung kommt für einen konkreten Schaden nur in Betracht, soweit nach fachzahnärztlicher Beurteilung ein nachvollziehbarer ursächlicher Zusammenhang besteht.
16. Eingriffe durch Dritte
Reparaturen, Veränderungen oder sonstige Eingriffe an einer prothetischen Versorgung durch Dritte führen nicht automatisch zum vollständigen Verlust der Garantie. Sie können die Beurteilung eines Garantiefalls beeinflussen, soweit ein ursächlicher Zusammenhang mit dem beanstandeten Schaden besteht. Medizinisch notwendige Notfallbehandlungen führen für sich allein nicht zum Verlust der freiwilligen Garantie.
17. Garantie- und Mängelprüfung
Beanstandungen sollten nach Feststellung möglichst unverzüglich an info@completdent.de mitgeteilt werden. Der Patient soll CompletDent Gelegenheit geben, die Versorgung und die Ursache des Problems fachlich zu untersuchen. Soweit eine persönliche Untersuchung medizinisch erforderlich ist, kann eine Vorstellung in der Klinik notwendig sein.
Die freiwillige Garantie umfasst, soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, keine Reise-, Flug-, Unterkunfts- oder Kosten einer Behandlung durch eine andere Praxis. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
18. Haftung
CompletDent haftet nach den anwendbaren gesetzlichen Vorschriften. Gesetzlich zwingende Haftungsansprüche werden nicht durch diese Bedingungen ausgeschlossen. Individuelle biologische Reaktionen oder ein abweichender Heilungsverlauf stellen für sich allein noch keinen Behandlungsfehler dar.
Soweit ein konkreter Schaden nachweislich auf falschen oder unvollständigen Angaben, die Nichtbefolgung dokumentierter medizinischer Anweisungen, nicht bestimmungsgemäße Nutzung, einen Unfall oder einen Eingriff Dritter zurückzuführen ist, wird der konkrete ursächliche Beitrag nach den gesetzlichen Regeln berücksichtigt.
19. Beendigung oder Unterbrechung einer Behandlung
Der Patient kann eine Behandlung grundsätzlich ablehnen oder unterbrechen. Bereits ordnungsgemäß erbrachte beziehungsweise individuell hergestellte und nicht anderweitig verwendbare Leistungen sind nach Maßgabe des Vertrages und der gesetzlichen Vorschriften zu vergüten.
CompletDent kann eine planbare Behandlung unterbrechen oder ablehnen, wenn eine sichere Behandlung aus medizinischen Gründen nicht möglich ist, wesentliche Mitwirkungspflichten nicht erfüllt werden, ein erhebliches Sicherheitsproblem besteht oder fällige Zahlungsverpflichtungen trotz Aufforderung nicht erfüllt werden. Zwingende medizinische und gesetzliche Pflichten bleiben unberührt.
20. Beschwerden
Beschwerden können schriftlich an info@completdent.de oder an CompletDent Zahnklinik, 1139 Budapest, Gömb utca 44., Ungarn gerichtet werden. Die Prüfung erfolgt anhand der medizinischen Dokumentation und – soweit erforderlich – einer klinischen Kontrolluntersuchung. Gesetzliche Patientenrechte bleiben unberührt.
21. Datenschutz
Für die Verarbeitung personenbezogener und gesundheitlicher Daten gilt die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung von CompletDent. Die Verarbeitung für die medizinische Behandlung erforderlicher Daten beruht nicht allein auf einer pauschalen Zustimmung zu diesen Bedingungen. Für freiwillige Zusatzverarbeitungen werden bei Bedarf gesonderte Erklärungen verwendet.
22. Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug kann CompletDent nach den gesetzlichen Voraussetzungen die Fortführung planbarer, medizinisch aufschiebbarer Leistungen bis zur Klärung offener Zahlungen aussetzen. Gesetzliche Verzugszinsen und erforderliche, gesetzlich erstattungsfähige Kosten der Forderungsdurchsetzung können geltend gemacht werden.
23. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf das Behandlungsverhältnis findet ungarisches Recht Anwendung, soweit dies nach den einschlägigen zwingenden europäischen und internationalen Kollisionsnormen zulässig ist. Zwingende Verbraucherschutz- und Zuständigkeitsregeln bleiben unberührt. Gegenüber Verbrauchern wird keine hiervon unzulässig abweichende ausschließliche Gerichtsstandsvereinbarung getroffen.
24. Änderungen dieser Bedingungen
Änderungen dieser Bedingungen gelten grundsätzlich für zukünftige Vertragsverhältnisse. Bei bereits geschlossenen Verträgen gelten die vereinbarten Bedingungen fort, soweit nicht eine zwingende gesetzliche Änderung eintritt oder beide Seiten einer Änderung zustimmen. Die jeweils aktuelle Fassung wird mit Standdatum veröffentlicht.