Ratgeber

Zahnzusatzversicherung: So können Sie noch mehr beim Zahnersatz sparen

Müssen geschädigte Zähne mit Zahnersatz versorgt werden, kann das schnell ins Geld gehen. Vor allem dann, wenn es notwendig ist, mehrere Zähne zu behandeln. Mit einer Zahnzusatzversicherung kann Ihr Eigenanteil jedoch erheblich gesenkt werden.

In unseremBeitrag geben wir Ihnen ausführliche Antworten auf alle wichtigen Fragen zur Zahnzusatzversicherung:

  • Lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung?
  • Mit welchen monatlichen Kosten ist zu rechnen?
  • Wie hoch ist die Kostenübernahme bei Zahnkronen, Brücken und Implantaten?
  • Wie lässt sich eine gute Zahnzusatzversicherung erkennen?
  • Welche Tarife gibt es für Studenten und Auszubildende?
  • Ist eine Zahnzusatzversicherung für Kinder sinnvoll?
  • Zahlt die Versicherung auch bei Zahnbehandlungen im Ausland?

Je früher man eine Zahnzusatzversicherung abschließt, desto besser. Bei bereits begonnenen Zahnbehandlungen erfolgt in der Regel keine Kostenübernahme.

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Darum lohnt sich eine gute Zahnzusatzversicherung



Selbst bei guter Pflege ist damit zu rechnen, dass im Laufe der Zeit Schäden an den Zähnen entstehen. Wird dann eine Versorgung mit Zahnersatz notwendig, können teilweise beträchtliche Kosten auf Sie zukommen:

  • Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur die Regelversorgung. Ist jedoch ein hochwertigeres Material empfehlenswert, werden die Mehrkosten nicht übernommen und sind privat aus der eigenen Tasche zu zahlen.
  • Eine Zahnzusatzversicherung beteiligt sich an den Kosten für Zahnbehandlungen, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden. Je nach Tarif erfolgt eine teilweise oder sogar komplette Kostenübernahme.
  • Eine Zahnzusatzversicherung zahlt auch bestimmte vorbeugende Behandlungen (z.B. professionelle Zahnreinigung), die von der Kasse nicht übernommen werden. Damit können nicht nur Schäden an den Zähnen vermieden, sondern eventuelle Probleme frühzeitig erkannt und behandelt werden.
  • Selbst für Patienten mit einem eher geringen Budget oder bei einem finanziellen Engpass kann eine Zusatzversicherung die optimale Behandlung der Zahnprobleme und eine dauerhafte und ästhetisch ansprechende Lösung mit Zahnersatz ermöglichen.


Eine Zahnzusatzversicherung übernimmt Kosten, die die Krankenkasse nicht abdeckt.
Eine Zahnzusatzversicherung übernimmt Kosten, die die Krankenkasse nicht abdeckt.

Mit diesen Kosten müssen Sie pro Monat rechnen



Wie viel Sie monatlich in eine Zahnzusatzversicherung investieren müssen, hängt vom jeweiligen Tarif und den Leistungen der Versicherungsgesellschaft ab. Einige Anbieter bieten eine Zusatzversicherung für Erwachsene bereits ab 10 € pro Monat an, je nach Leistungsspektrum sind jedoch auch Prämien bis zu 80 € monatlich möglich.

Diese Faktoren beeinflussen Ihren monatlichen Beitrag



Die Höhe der monatlichen Versicherungsprämie ist von verschiedenen Faktoren abhängig:

  • Welches Alter hat die versicherte Person?
  • Bestehen relevante Vorerkrankungen?
  • Welche Leistungen sind im Einzelnen durch die Zahnzusatzversicherung abgedeckt?
  • Bis zu welcher Höhe werden die Kosten übernommen?
  • Gibt es eine jährliche Begrenzung bei der Kostenerstattung?
  • Welche Wartezeiten sind einzuhalten?

Eine Zahnzusatzversicherung sollte vor Behandlungsbeginn abgeschlossen werden, bei einer laufenden Behandlung sind die Kosten in der Regel nicht durch die Versicherung gedeckt. Bei einigen Anbietern wie z.B. der ERGO Zahnzusatzversicherung ist ein Einstieg auch noch während der Behandlung möglich, das schlägt sich jedoch in höheren monatlichen Beiträgen nieder.

Die Höhe Ihres Eigenanteils variiert je nach Art des gewählten Tarifes



Trotz Zahnzusatzversicherung verbleibt im Allgemeinen ein Eigenanteil, den Sie selbst bezahlen müssen. Wie hoch dieser ist, hängt vom gewählten Tarif ab. Empfehlenswert sind Tarife, die bei Zahnersatz 75 % bis 90 % der Rechnungssumme übernehmen. Zahnzusatzversicherungen, bei den 100 % der Kosten übernommen werden, sind in den meisten Fällen sehr teuer.

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Die ungefähre Höhe der Kostenübernahme



Der Erstattungssatz der privaten Zahnzusatzversicherungen liegt in der Regel zwischen 50% und 100%. Je nach Versicherungspolice kommen verschiedene Erstattungsmethoden zur Anwendung:

  • Erstattung nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung: Vom Rechnungsbetrag wird der Prozentsatz der Zusatzversicherung abgezogen und der Eigenanteil berechnet. Die verbleibende Summe abzüglich des Zuschusses der gesetzlichen Krankenkasse übernimmt die Zahnzusatzversicherung.
  • Erstattung der Restkosten: Von der Rechnungssumme wird zunächst der Festzuschuss der Krankenkasse abgezogen. Das ergibt den Eigenanteil, von dem die private Zusatzversicherung die Kosten je nach vereinbartem Prozentsatz übernimmt.

Einige Tarife bieten stattdessen die Verdoppelung des Festzuschusses der gesetzlichen Krankenkasse an. Die monatliche Prämie ist dabei meist relativ gering, die Höhe der Erstattung bezieht sich jedoch nicht auf die tatsächlichen Kosten der zahnmedizinischen Behandlung, sondern lediglich auf den Festzuschuss. Der Eigenanteil ist bei dieser Variante also trotz Zusatzversicherung relativ hoch.

Erstattungen bei Versorgungen mit Brücken oder Kronen



Beim Abschluss einer Zahnzusatzversicherung ist immer darauf zu achten, auf welche Behandlungsart sich die Versicherung im Einzelnen bezieht. Oft wird zwischen Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie unterschieden. Da es speziell bei der Versorgung mit hochwertigem Zahnersatz zu einem hohen Eigenanteil kommen kann, ist es besonders wichtig, dass die private Zusatzversicherung gute Leistungen bei Zahnkronen, Zahnbrücken und Zahnimplantaten vorsieht.

Allein in Deutschland stehen rund 300 verschiedene Tarife mit unterschiedlichsten Leistungen in Sachen Zahnersatz zur Auswahl. Zu Ihrer Orientierung finden Sie hier Informationen zur Kostenerstattung bei Zahnkronen und Brücken einiger großer deutscher Versicherungsgesellschaften:

  • Die Deutsche Familienversicherung bietet vier Tarife für Zahnzusatzversicherungen an. Die Kostenübernahme bei Zahnersatz liegt dabei zwischen 50% und 100%. In den ersten vier Jahren nach Versicherungsabschluss ist die Deckung der Kosten auf jährliche Festsätze begrenzt.
  • Der Zuschuss bei der Zahnzusatzversicherung AOK-Dentalprivat richtet sich nach der Vertragslaufzeit: Im ersten Jahr werden bei zahnmedizinisch notwendigem Zahnersatz bis zu 250 € erstattet, ab dem 4. Jahr gibt es einen doppelten Festzuschuss.
  • Bei der Allianz-Zahnzusatzversicherung kann man zwischen drei Tarifen wählen, zwei davon leisten bei Zahnersatz nach der Erstattungsmethode Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse von 75% bzw. 90%.
  • Die Zahnzusatzversicherung der HUK bietet zwei Tarife mit einer Kostenübernahme von 90% bzw. 100%. In den ersten fünf Jahren gelten Höchstgrenzen für Zahnersatz und Inlays.
  • Die Debeka Zahnzusatzversicherung erstattet bei der Versorgung mit Prothesen, Brücken und Zahnkronen je nach Tarif 50% bzw. 70%.
  • Bei der Envivas ZahnFlex Zusatzversicherung handelt es sich – wie der Name bereits sagt – um ein flexibles System. Der Versicherte kann zum Einstieg eine der fünf Tarifzonen wählen und erhält den daran gekoppelten jährlichen Höchstbetrag zu 100 %. Alle drei Jahre erfolgt automatisch ein Wechsel in die nächsthöhere Tarifstufe und damit eine Anpassung der monatlichen Prämie sowie der maximalen Erstattung pro Jahr.
  • Die ARAG Zahnzusatzversicherung bietet vier verschiedene Tarife mit einer Kostendeckung zwischen 70% und 100% an. Dabei ist die Höhe der Erstattung an das korrekte Führen des Bonusheftes gebunden. In den ersten fünf Jahren sind die Leistungen begrenzt.
  • Die Gothaer Zahnzusatzversicherung übernimmt zwischen 80% und 100% der Kosten für Zahnersatz. Je nach Tarif ist der Höchstbetrag in den ersten drei bzw. vier Versicherungsjahren begrenzt.

(Stand der Informationen: April 2021)

In welcher Höhe werden die Kosten für Implantate getragen?



Auch die Erstattung bei einer zahnmedizinischen Versorgung mit Implantaten kann je nach Zahnzusatzversicherung variieren:

  • Die Barmenia Zahnzusatzversicherung erstattet bei Implantaten ab dem fünften Versicherungsjahr zwischen 80% und 100% der anfallenden Kosten.
  • Die ERGO Zahnzusatzversicherung verzichtet bei ihren Tarifen auf Wartezeit und Gesundheitsprüfung. In den ersten vier Jahren gelten relativ niedrige Höchstgrenzen bei Implantaten, anschließend werden 90% der Kosten übernommen.
  • Die Zahnzusatzversicherung der DKV deckt zwischen 70% und 100% der Kosten bei Implantaten. Bei einer Behandlung bei Partnerzahnärzten erhöht sich die Erstattung.
  • Die Hansemerkur Zahnzusatzversicherung übernimmt 90% bzw. 100% bei bis zu zehn Implantaten. Die Leistung ist in den ersten vier Kalenderjahren begrenzt.
  • Die Bayerische Zahnzusatzversicherung beteiligt sich bei korrekt geführtem Bonusheft mit 80% bis 100% an den Kosten für eine Implantat-Versorgung. Auch hier gilt eine begrenzte Leistung in den ersten vier Jahren.
  • Die Zusatzversicherung der Signal Iduna deckt je nach Tarif 50%, 70% oder 90% der Kosten für Zahnimplantate. Es gelten generell jährliche Höchstsätze, lediglich im Top-Tarif gibt es ab dem 5. Kalenderjahr keine Begrenzung.
  • Die Axa Zahnzusatzversicherung bietet in ihrem kleinsten Tarif eine Verdopplung des Festzuschusses, im Premium-Tarif werden ab dem 5. Kalenderjahr bei Kronen und Implantaten 85% bis 90% vom Rechnungsbetrag erstattet.
  • Von der DEVK Zahnzusatzversicherung werden je nach Tarif 30 % bis 70 % der Kosten für eine Implantat-Versorgung erstattet. In den ersten vier Jahren nach Vertragsabschluss gelten jährliche Höchstgrenzen.

(Stand der Informationen: April 2021)

Leistungen der Zusatzversicherung bei Zahnbehandlungen und Prophylaxe



Das Leistungsspektrum variiert je nach Anbieter und gewähltem Tarif. Außer Zahnersatz werden von der privaten Zusatzversicherung noch weitere Leistungen wie die Versorgung mit Inlays oder höherwertigen Zahnfüllungen sowie bestimmte Zahnbehandlungen wie zum Beispiel Wurzel- und Parodontosebehandlungen oder Fissurenversiegelungen bezuschusst oder komplett übernommen. Auch bei der Kostenübernahme von kieferorthopädischen Behandlungen gelten je nach Versicherer und Tarif unterschiedliche Bestimmungen.

Einige Policen decken zusätzlich auch die Kosten für die jährliche professionelle Zahnreinigung ab oder bieten in ihren Premium-Tarifen spezielle Zusatzleistungen wie Hypnose oder Akupunktur für Angstpatienten oder die anteilige Übernahme von Bleaching-Kosten. Im Allgemeinen werden rein kosmetische Zahnbehandlungen jedoch nicht von einer privaten Zusatzversicherung abgedeckt.

Fehlen bereits Zähne im Gebiss, stellt das bei manchen Anbietern ein Ausschlusskriterium dar. Andere berechnen in diesem Fall pro Zahn einen Risikozuschlag oder begrenzen ihre Leistungen in erheblichem Umfang.

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Anhand dieser Merkmale können Sie eine gute Zahnzusatzversicherung erkennen



Jede Versicherungsgesellschaft bietet ein unterschiedliches Leistungsspektrum und verschiedene Tarife an. Bevor Sie eine Zahnzusatzversicherung abschließen, sollten Sie die Vertragsbedingungen gründlich vergleichen und abwägen, welche Leistungen Ihnen besonders wichtig sind bzw. welche Zahnbehandlungen in Zukunft zu erwarten sind. Dabei hilft es auch, Rücksprache mit dem behandelnden Zahnarzt zu halten.

Unabhängig davon gibt es einige Kriterien, die eine gute Zahnzusatzversicherung auszeichnen:

  • Faire Wartezeit: Sie sollte bei Zahnersatz nicht mehr als 6 bis 8 Monate betragen, einige Versicherer bieten auch eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit an.
  • Die versicherten Leistungen sollten eindeutig im Vertrag fixiert sein. Dazu gehören auch Nebenleistungen wie z.B. Knochenaufbau als Vorbereitung für Implantate oder funktionsanalytische Maßnahmen bei der Versorgung mit Zahnersatz.
  • Die Erstattungsgrenze sollte möglichst nicht mehr als vier Jahre betragen und die in diesem Zeitraum geltenden jährlichen Höchstbeiträge nicht zu niedrig liegen.
  • Hoher Erstattungssatz: Zwischen 75 % und 90 % des Rechnungsbetrags einschließlich Festzuschuss der gesetzlichen Kran­ken­ver­si­che­rung sind erstrebenswert. Tarife mit 100 % Erstattung sind aufgrund überproportional hoher Prämien meist nicht zu empfehlen.
  • Tarife, die lediglich die Verdopplung der Kassenleistung bieten, decken teurere Materialien und hochwertigen Zahnersatz nur unzureichend ab.
  • Zusätzliche Angebote wie z.B. die Kostenübernahme für die professionelle Zahnreinigung oder eine Wurzelbehandlung können die Versicherungsprämie unnötig in die Höhe treiben.Entsprechende Behandlungen werden in der Regel ohnehin von der Krankenkasse übernommen bzw. der zu zahlende Prämienzuschlag übersteigt die Selbstzahler-Kosten.


Vergleichen Sie verschiedene Zahnzusatzversicherungen anhand mehrerer Kategorien, um die beste für Ihre Ansprüche zu finden.
Vergleichen Sie verschiedene Zahnzusatzversicherungen anhand mehrerer Kategorien, um die beste für Ihre Ansprüche zu finden.

Welche Tarife eignen sich für Studenten und Auszubildende?



In jungen Jahren kommt es zwar nur in seltenen Fällen zu ernsthaften Zahnproblemen, dennoch lohnt es sich, bereits frühzeitig vorzusorgen. Für Studenten und Auszubildende gibt es spezielle Tarife mit günstigen Konditionen, die die schmale Haushaltskasse kaum belasten.

Worauf bei einer Zahnzusatzversicherung für junge Erwachsene zu achten ist und welche Tarife geeignet sind, erfahren Sie in unserem Artikel “Zahnzusatzversicherung für Studenten und Azubis”.

Eine Zusatzversicherung kann sich auch schon für Kinder lohnen



Viele Kinder benötigen im Schulalter eine Zahnspange, um etwaige Fehlstellungen der Zähne zu korrigieren. Da die gesetzlichen Krankenkassen entsprechende Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung nur bei gravierenden Zahnfehlstellungen übernehmen, kann bereits für Kinder eine Zahnzusatzversicherung empfehlenswert sein.

Ausführliche Informationen über Kassenleistungen, kieferorthopädische Mehrkosten und die verschiedenen Versicherungstarife für Kinder haben wir für Sie in unserem Beitrag “Zahnzusatzversicherung Kinder” zusammengestellt.

Zahlt eine Zusatzversicherung auch bei Behandlungen im Ausland?



Die zahnmedizinische Behandlung kann ausschließlich in einer Zahnklinik erfolgen, die sowohl von der gesetzlichen Krankenkasse wie auch der privaten Zahnzusatzversicherung anerkannt ist.

Im Allgemeinen werden die Kosten für eine Behandlung im europäischen Ausland von der Zusatzversicherung übernommen, sofern die gesetzliche Krankenkasse die entsprechende Behandlung vorab bewilligt hat. Vor Reiseantritt sollte man sich jedoch die Vertragsbedingungen genau anschauen. Bei einigen Anbietern ist die Auslandsbehandlung nur unter gewissen Umständen möglich, bei anderen ist vorab eine schriftliche Bestätigung der Versicherungsgesellschaft notwendig.

Eine zahnmedizinisch notwendige Behandlung in unserer CompletDent Zahnklinik in Budapest wird im selben Umfang von den gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst wie eine Behandlung in Deutschland. Unsere Behandlungsmethoden entsprechen modernen europäischen Standards, gleichzeitig profitieren Sie in Ungarn von den deutlich geringen Materialkosten für hochwertigen Zahnersatz. Für ein kostenloses Beratungsgespräch stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.

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Dr. med. dent. Dénes Lukács
Dr. med. dent. Dénes Lukács ist Facharzt für dentoalveoläre Chirurgie Oralchirurg in der Completdent Zahnklinik und seit 2008 als Zahnarzt tätig. Seine Schwerpunkte: Knochenaufbau, Zahnersatz auf Implantaten, komplette Mundrekonstruktion, Zahnimplantation, und fester, herausnehmbarer und kombinierter Zahnersatz.
Letzte Änderung: 13. September 2023
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